KI-Grundlagen

EU AI Act

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist ein EU-Gesetz, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nach vier Risikostufen regelt, um Grundrechte, Transparenz und Nutzersicherheit verbindlich zu schützen.

Erklärung

Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union das weltweit erste umfassende Gesetzeswerk für Künstliche Intelligenz verabschiedet. Das Gesetz verbietet KI nicht, sondern knüpft ihren Einsatz an das tatsächliche Risikopotenzial für die Gesellschaft.

Es teilt Anwendungen in vier Risikoklassen ein: Unannehmbares Risiko (z. B. Social Scoring durch Staaten; verboten), Hohes Risiko (z. B. KI in Bewerbungsverfahren, Notrufzentralen oder kritischer Infrastruktur; strenge Auflagen und Dokumentationspflichten), Spezifisches Transparenzrisiko (z. B. Chatbots oder Deepfakes; Kennzeichnungspflicht für Nutzer*innen) sowie Minimales Risiko (z. B. KI in Videospielen oder Spam-Filtern; frei nutzbar).

Für europäische Unternehmen bedeutet die Verordnung, dass sie ihre KI-Systeme auditierbar und transparent gestalten müssen. Wer Systeme im HR-Bereich oder im Kundenservice betreibt, benötigt lückenlose Dokumentationen, Risikobewertungen und muss sicherstellen, dass stets Menschen die letzte Entscheidungsgewalt behalten.

In der Praxis

Unternehmen müssen heute nachweisen können, auf welchen Daten ihre internen Assistenzsysteme beruhen und wer Entscheidungen überwacht. Mit unserem Schwerpunkt auf gesetzeskonforme Systemarchitekturen und KI-Systeme stellen wir sicher, dass Ihre Automatisierungslösungen alle Transparenzanforderungen des AI Acts zuverlässig erfüllen.

Verwandte Begriffe

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